24.10.2018

Nach dem Staatsvertrag ist vor dem Staatsvertrag

Mehr als 1000 Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verbände haben sich an der Online-Konsultation zu einem Diskussionspapier beteiligt, das den Rundfunkstaatsvertrag zu einem Medienstaatsvertrag weiterentwickeln möchte. Die Rundfunkkommission der Länder hatte dazu eingeladen – und setzt sich jetzt mit den verschiedenen Stellungnahmen auseinander. Außerdem wird sie während der Wintermonate Betroffene in Fachgesprächen anhören. Beim geplanten Medienstaatsvertrag geht es im Kern um Folgendes. Erstens: Das Zulassungsregime für Rundfunk soll flexibler und liberaler werden. Zweitens: Die Plattformregulierung soll auf alle Benutzeroberflächen ausgeweitet werden, die den Zugang zu Rundfunk strukturieren; erörtert wird dabei auch eine privilegierte Auffindbarkeitsregel für bestimmte Inhalte. Drittens: Künftig sollen Medienintermediäre dem Anwendungsbereich des Staatsvertrages unterfallen, für sie werden Transparenzregeln vorgeschlagen und Nicht-Diskriminierungsvorgaben diskutiert.

Es finden sich übrigens noch einige eckige [Klammern] im Entwurf, die mangelnden Konsens im Länderkreis anzeigen – man darf gespannt sein, ob und wie sich die Meinungen nach Analyse der Eingaben ändern.